PolitiK


Der Luxemburger Staat ist eine repräsentative Demokratier, unter der Form einer Konstitutionellen Monarchie.

Das Grossherzogtum Luxemburg ist ein souveräner Staat und seit dem Vertrag von London a, 19 April 1839 unabhängig. Diese parlamentarische Demokratier zeichnet eine Besonderheit aus; sie ist zur Zeit das einzige Grossherzogtum weltweit.

Die Organisation des Luxemburger Staats basiert auf dem Prinzip der Aufteilung der Gewalten zwischen den verschiedenen Organen.

Die legislative Macht stützt sich auf gemeinsame Aktionen der Abgeordnetenkammer, der Regierung und des Staatsrats.
Der Grossherzog bildet gemeinsam mit der Regierung und seinen verantwortlichen Mitgliedern das konstitutive Organ der exekutiven Macht.
Die Gerichtshöfe sind durch die Konstitution mit der Ausübung der gerichtlichen Macht beauftragt. Sie sind bei der Ausübung ihrer Funtkion unabhängig.